Es gibt ein großes Seminarangebot für Fahrlehrer. Welche davon verpflichtend sind und welche freiwillige Fortbildungen, erfährst Du hier in unserer Übersicht.
Die nächsten Termine für Fahrlehrerseminar Klasse BE
Von | Bis |
---|---|
21.05.2024 | 28.02.2025 |
02.12.2024 | 31.06.2026 |
Melde dich so früh wie es geht bei uns. Sei schnell und sichere Dir Deinen Platz!
Wie es geht? Wir erklären es Dir. Jetzt auf den unteren Button drücken und uns kontaktieren!
Die nächsten Termine für Ausbildungsfahrlehrer
Von | Bis |
---|---|
19.02.2024 | 23.02.2024 |
14.10.2024 | 18.10.2024 |
Melde dich so früh wie es geht bei uns. Sei schnell und sichere Dir Deinen Platz!
Wie es geht? Wir erklären es Dir. Jetzt auf den unteren Button drücken und uns kontaktieren!
Die nächsten Termine für Fortbildungen nach § 53 FahrlG
Von | Bis | Hinweis |
---|---|---|
19.12.2024 | 21.12.2024 | 3 Tage |
Melde dich so früh wie es geht bei uns. Sei schnell und sichere Dir Deinen Platz!
Wie es geht? Wir erklären es Dir. Jetzt auf den unteren Button drücken und uns kontaktieren!
Dann melde dich bei uns und drücke den Button unten.
Erhalte hier alle relevanten Informationen und verschaffe Dir einen Überblick.
Alle 4 Jahre müssen Fahrlehrer zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung.
Entweder für drei Tage alle vier Jahre oder für einen Tag pro Jahr, wenn Du im letzten Jahr eine Weiterbildung gemäß §53 Abs.1 FahrlG besucht hast. Unser Themenangebot ist vielseitig und abwechslungsreich gestaltet (gemäß §17 DV-FahrlG). In Kooperation mit dem ADAC, führen wir in den Weiterbildungslehrgängen ein Sicherheitstraining mit den Teilnehmern durch. Wenn Du Fragen zu dem Lehrgang haben sollten, kontaktiere uns unverbindlich.
Gern beraten wir Dich ganz individuell zu allen Deinen Fragen.
Um Seminarleiter werden zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen:
Die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang war erfolgreich, wenn Du an allen Veranstaltungen des Lehrgangs teilgenommen und durch aktive Beteiligung, insbesondere bei Übungsmoderationen, gezeigt hast, dass Du zur Leitung von Seminaren befähigt bist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet die Erlaubnisbehörde auf Grund einer Stellungnahme der Lehrgangsleiter. Die Seminarerlaubnis wird durch Aushändigung oder Zustellung der Erlaubnisurkunde erteilt. Von der Erlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes muss ebenfalls die Seminarerlaubnis besitzen. Diese kann in 3 Themen-Bausteinen erworben werden:
Grundkurs
ASF-Seminar
FES-Seminar
Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch einen Prämiengutschein oder einen Bildungscheck. Informationen darüber finden Sie unter:
www.bildungscheck.de oder
Alle 2 Jahre müssen Fahrlehrer, die die Seminarerlaubnis für ASF und FES besitzen alle zwei Jahre jeweils an einer eintägigen Weiterbildung für die jeweilige Erlaubnis teilnehmen.
In dieser Weiterbildung werden die Inhalte und Methoden der Durchführung für das jeweilige Seminar vermittelt.
Melde Dich jetzt für das Seminar an!
Mit der Reform der Fahrlehrerausbildung ist im Anschluss an den achtmonatigen Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte eine zweite Ausbildungsphase von vier Monaten gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Ausbildung findet in einer Ausbildungsfahrschule statt. Die Ausbildungsfahrschule soll eine vorbildliche Fahrschule für den Berufsstand sein. Der Fahrlehrer mit befristeter Fahrlehrerlaubnis soll nach einer Einarbeitungsphase befähigt werden, selbständig, d.h. allein Fahrschüler in Theorie und Praxis auszubilden und zur Prüfung vorzustellen.
Die Rahmenbedingungen und Art der Beschäftigung sind in Richtlinien geregelt, es gibt jedoch Gestaltungsspielraum. Es gibt viele Aspekte, die dafür sprechen, als Ausbildungsfahrschule anerkannt zu werden – natürlich gibt es auch Verpflichtungen. Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt.
Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss:
Weiterbildung
Der Ausbildungsfahrlehrer muss alle vier Jahre an einer eintägigen Weiterbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte teilnehmen.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung über einen Prämiengutschein oder einen Bildungscheck.
Informationen darüber finden Sie unter:
www.bildungscheck.de oder
Der Gesetzgeber schreibt vor, ein solches Seminar als Voraussetzung zur Erlangung der Fahrschulerlaubnis zu besuchen!
Der Lehrgang dauert 9 Tage (70 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) und wird ganztätig stattfinden.
Themenübersicht
Es gibt die Möglichkeit einen Prämiengutschein oder einen Bildungscheck einzusetzen.
Informationen dazu finden Sie unter
www.bildungscheck.de oder
Seminarinhalte
Block 1
Block 2
Block 3
Block 4